Überblick über die Struktur der Universität
Unileitung und hochschulweite Gremien: Hochschulrat und Senat
Die Universität Stuttgart ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
und untersteht dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung in
Stuttgart. In Erfüllung ihrer Aufgaben in Forschung und Lehre ist die
Universität frei. Sie bekommt zwar Rahmenbedingungen vorgegeben, trifft
aber die Entscheidungen innerhalb dieser Vorgaben in von den Mitgliedern
der verschiedenen Gruppen gewählten Gremien selbst. Die Gruppen sind
ProfessorInnen, akademischer Mittelbau, Verwaltung und Technik, sowie
Studierende. Die bundesweiten Bestimmungen für die Universitäten stehen
im Hochschulrahmengesetz. Auf dieser Basis haben die Länder Universitätsgesetze
erlassen.
Die Hochschulen selber geben sich mit Zustimmung der jeweiligen
Landesregierung eine Grundordnung, die alles Wesentliche für den
Universitätsbetrieb enthält, wie z.B. Gremien und deren Zusammensetzung,
Verfahrensgrundsätze, Rechte und Pflichten der Mitglieder usw. Über die
Grundordnung entscheidet der Senat. Er setzt sich zusammen aus dem
Rektorat, den 10 Dekanen und 6 weiteren Professorinnen (PS: Männer
sind immer mitgemeint!), drei Vertreterinnen des wissenschaftlichen
Dienstes (z.B. Assistenten), drei Studierenden und drei
Mitarbeiterinnen aus Verwaltung und Technik. Außerdem trifft er
Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und beschließt die
Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen, Studien- und
Prüfungsordnungen, die Zahl der zuzulassenden StudienanfängerInnen, die
Berufung von Professoren usw.
Viele Entscheidungen des Senates werden in Ausschüssen vorbereitet
oder von den Fakultäten als Beschlussvorlage an den Senat weitergeleitet.
Beispielweise gibt es die Senatsausschüsse für Lehre, Struktur, Forschung
und für die verschiedenen zentralen Einrichtungen der Universität (z.B.
Unibibliothek). Auch in den Senatsausschüssen sitzt jeweils mindestens
ein Studi. Die Senatsausschüsse werden vom Senat gewählt, während die
Mitglieder des Senats gruppenweise (d.h. Studis wählen Studis, Profs
wählen Profs usw.) von allen Unimitgliedern gewählt werden.
Alle sechs Jahre wählt der Senat den Rektor und alle drei Jahre die drei
Prorektoren für Forschung, Struktur und Lehre. Diese bilden zusammen mit
dem Kanzler das Rektorat. Sie vertreten die Uni nach außen, führen die
laufenden Geschäfte, und verteilen die Stellen, Mittel und Räume. Der
Rektor gibt dem Senat einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht ab.
Die Geschäftsführung des Rektorats wird vom Hochschulrat kontrolliert,
der erst mit der Novellierung des Universitätsgesetzes eingeführt wurde
und seit Oktober 2000 regelmäßig tagt. In diesem sitzen nicht nur
Hochschulmitglieder (4 Professoren, 1 Studi, 1 wissenschaftlicher
Dienst, 1 Technik und Verwaltung), sondern auch 6 Externe. Für die
Universitäten ist es zur Prestigeangelegenheit geworden, möglichst
bekannte Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Wissenschaft für dieses
Gremium zu gewinnen.
Man darf gespannt sein, ob es gelingt, deren externe Sachkompetenz
und äußere Sichtweise zusammen mit den Erfahrungen der internen
Mitglieder zum Fortschritt der Universität zu kombinieren...
Laut Gesetz trägt der Hochschulrat Verantwortung für die
Entwicklung der Uni, darf dem Haushaltsvoranschlag und den
Wirtschaftsplänen zustimmen und Stellung zu Studien- und
Prüfungsordnungen und zu Grundordnungsänderungen nehmen. Außerdem soll
der Hochschulrat Grundsätze für den leistungsbezogenen Einsatz der
Mittel festlegen.
Um die laufenden Angelegenheiten der Uni zu erledigen, braucht die
Hochschule natürlich auch eine eigene Verwaltung. Zu ihr gehören die
MitarbeiterInnen im Prüfungsamt, Bauamt, im Studiensekretariat, ebenso
wie die HausmeisterInnen und viele andere. Als eine Art
GeschäftsführerIn der Hochschule wird ein Kanzler auf 8 Jahre ernannt,
der vom Senat aus einer Liste gewählt wird, die im Einvernehmen mit dem
Wissenschaftsministerium von einer Auswahlkommission erstellt wird.

Die Fakultäten mit den Fakultätsräten, Studienkommissionen und Dekanen
Die Universität gliedert sich in einzelne Fachbereiche, die sog. Fakultäten.
In Stuttgart gibt es ab dem Wintersemester 2002 10 Fakultäten (einige der
seither 14 Fakultäten wurden "'fusioniert"'). Jede Fakultät ist für die Studiengänge
verantwortlich, die in ihre fachliche Zuständigkeit fallen. Die Fakultät
muß ein ordnungsgemäßes Lehrangebot und die Durchführung von den in
ihren Fachbereich fallenden Studiengängen sicherstellen. Dazu kann sie
Richtlinien (z.B. Prüfungsordnung) erstellen und Zuweisung von Stellen
und Haushaltsmitteln beantragen. Die Fakultät schlägt auch vor, welche
Professorinnen berufen werden sollen. Jede Professorin bekommt einen
Lehrstuhl (bei der Besoldungsstufe C3 nennt man das Ganze dann Abteilung),
der definiert, welches Fach sie in Forschung und Lehre vertritt. Sind
Lehrstühle bzgl. ihres Fachgebietes nah verwandt, so können sie zu einem Institut
zusammengefaßt werden. Eine Professorin steht diesem dann als Leiterin
vor. Bei den Ingenieursfakultäten besteht ein Institut in der Regel aus
nur einem C4-Prof und einigen wissenschaftlichen MitarbeiterInnen.
Die Fakultät wird von einem Fakultätsvorstand geleitet, der für
allgemeine Angelegenheiten der Fakultät zuständig ist, für das
Aufstellen der Struktur- und Entwicklungspläne der Fakulät und für die
vom Rektorat zugewiesenen Ressourcen. Der Dekan wird auf Vorschlag des
Rektors vom Fakultätsrat gewählt; der Prodekan und die Studiendekane
dagegen werden auf Vorschlag des Dekans vom Fakultätsrat gewählt. Dieser
wiederum setzt sich zusammen aus dem Fakultätsvorstand, 6
ProfessorInnen, 3 wissenschaftliche MitarbeiterInnen, 3 Sonstigen
MitarbeiterInnen und 6 Studierenden. Er stimmt den Struktur- und
Entwicklungsplänen der Fakultät zu. Wenn es um die Berufung von
ProfessorInnen, Studien- und Prüfungsordnungen oder das Lehrangebot
geht, haben alle ProfessorInnen der Fakultät Stimmrecht (Erweiterter
Fakultätsrat). Für bestimmte Aufgaben bildet der Fakultätsrat
Kommissionen, in denen Vorschläge ausgearbeitet werden, über die der
Fakultätsrat entscheiden muß. Die Anzahl der Mitglieder und aus welcher
Gruppe sie kommen richtet sich nach der Aufgabe. Manche Kommissionen
werden für die Behandlung bestimmter Themen gebildet und nach Abschluß
der Arbeit wieder aufgelöst; andere bleiben permanent bestehen.
Muß z.B. ein Lehrstuhl neu besetzt werden, so ist es Aufgabe der sog.
Berufungskommission, die Stelle auszuschreiben, die Bewerberinnen zu
beurteilen und dem Fakultätsrat vorzuschlagen, wer berufen werden soll.
Eine vom Universitätsgesetz vorgeschriebene ständige Kommission ist die
Studienkommission: Diese soll die Lehre evaluieren und das Studium
weiterentwickeln, ist somit für die Prüfungsordnungen und Studienpläne
zuständig. Der Studienkommission, die nur beratende Funktion hat, steht
der sogenannte Studiendekan (natürlich ein Prof.) vor. Er soll als
Ombudsmann die Anregungen der Studierenden aufnehmen und
weiterverfolgen. Eine Fakultät kann bis zu drei Studienkommissionen
haben.

Außeruniversitäre Einrichtungen
Das Studentenwerk Stuttgart (Anstalt öffentlichen Rechts) ist von der
Universität unabhängig, die Aufgabengebiete sind klar: Bewirtschaftung
der zahlreichen Studierendenwohnheime, Betrieb der Mensen und Cafeterien
der Stuttgarter und Ludwigsburger Hochschulen (mit Ausnahme von
Hohenheim), Bearbeitung der BAFöG-Fälle und sonstige soziale Betreuung
wie Kinderbetreuung und Beratungen.
Nicht zur Universität gehören auch Forschungseinrichtungen wie die
Fraunhofer- und Max-Planck-Institute, die vielfältige Kooperationen im
Forschungs- und Lehrbereich mit der Universität eingehen. Unter anderem
werden hier auch viele HiWi-Jobs für Studierende angeboten.
Vielfältige Vereine wie z.B. der Verein der Freunde der Universität,
Studentenkneipenclubs, Orchester, Film, Funk, Motorsport, STUPS
(studentisches Projekt für soziale Einrichtungen e. V.) usw. haben sich
im Umfeld gebildet. Vieles, was Studierende und Beschäftigte außerhalb
des eigentlichen Studiums begeistert, findet sich hier.